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Allgemeine Geschäftsbedingung
der Funk RMCE GmbH (nachfolgend „Funk RMCE“)
(Stand 06/2011)

 

§ 1 Anwendungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge Anwendung, durch die Funk RMCE zur Beratung des Kunden im Bereich des betriebswirtschaftlichen Risikomanagements verpflichtet wird, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

 


§ 2 Leistungen Funk RMCE


1)      Funk RMCE erbringt Beratungsleistungen im Bereich
         des betriebswirtschaftlichen Risikomanagements.


2)      Die Bemessung und Bewertung von
         Versicherungssummen bzw. Versicherungswerten
         ist nicht Gegenstand der Tätigkeit.


3)      Die Leistungen von Funk RMCE sind Dienstleistungen
         im Sinne der §§ 611 ff. BGB.


4)      Funk RMCE ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer
         Leistungen fachkundiger Dritter zu bedienen. Dies
         gilt insbesondere für die Erbringung von Leistungen,
         die Rechtsanwälten, Steuerberatern oder
         Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist sowie für IT
         Leistungen.

 


§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden


Der Kunde wird Funk RMCE in eigener Verantwortung alle Informationen, die sie zur Ausführung ihrer Tätigkeit benötigt, zeitnah, inhaltlich richtig und vollständig zur Verfügung stellen. Ferner wird der Kunde in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen schaffen. Insbesondere wird er Funk RMCE die Personen benennen, die die zur Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Erklärungen abgeben können.

 


§ 4 Vergütung und Fälligkeit


1)      Die Leistungen von Funk RMCE sind durch ein
         Honorar zu vergüten, dessen Höhe
         individualvertraglich festgelegt wird.


2)      Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bei
         Funk RMCE ent­standene, erforderliche und
         nachgewiesene Reise-, Übernachtungs- und
         Verpflegungskosten sind vom Kunden zu erstatten.


3)      Das Honorar gemäß § 4 Abs. 1 wird fällig, sobald die
         vereinbarte Leistung von Funk RMCE erbracht und in
         Rechnung gestellt wurde. Funk RMCE ist berechtigt,
         nach Beginn ihrer Tätigkeit alle 14 Tage die bis dahin
         erbrachten Leistungen abzurechnen.


4)      Gegen Honoraransprüche gemäß § 4 Abs. 1 und
         Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 4 Abs. 2
         kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
         rechtskräftig festgestellten Forderungen die
         Aufrechnung erklären. 

  


§ 5 Zurückbehaltungsrecht


Funk RMCE steht bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr vom Kunden überlassenen Unterlagen und Gegen­ständen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, soweit dem Kunden auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses der Funk RMCE durch die Zurückbehaltung ein unverhältnismäßiger Nachteil entstünde.

 


§ 6 Beendigung und Kündigung


1)      Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit der
         vollständigen Erbringung der von Funk RMCE
         geschuldeten Leistung. Funk RMCE wird dem Kunden
         die vollständige Erbringung der Leistung
         unverzüglich schriftlich anzeigen. Soweit der Kunde
         eine Unvollständigkeit der Leistungserbringung nicht
         binnen drei Monaten seit der schriftlichen Anzeige
         der Funk RMCE rügt, besteht kein Anspruch auf die
         Erbringung weiterer Leistungen durch Funk RMCE.


2)      Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit
         einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende
         gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus
         wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Jede
         Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 


§ 7 Pflichten und Haftung


1)      Funk RMCE wird die ihr vom Kunden zum Zweck der
         Vertragserfüllung überlassenen Unterlagen ab
         Beendigung ihrer Tätigkeit gemäß § 6 Abs. 1 drei
         Jahre lang aufbewahren. Eine längere Aufbewahrung
         ist von Funk RMCE nicht geschuldet.


2)      Funk RMCE wird die in § 2 beschriebenen Aufgaben
         mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
         ausüben. Funk RMCE haftet nur für Schäden, die sich
         aus einer schuldhaften Verletzung dieser
         Sorgfaltspflichten ergeben und im Fall von anderen
         Leistungserbringern nur für deren sorgfältige
         Auswahl.


3)      Der Umfang der Haftung gegenüber dem Kunden
         wegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist
         auf 500.000 € begrenzt, soweit durch die
         gesetzlichen Vorschriften keine höhere oder
         niedrigere Summe festgesetzt ist. Soweit Funk RMCE
         neben den in § 2 genannten Hauptleistungen
         begleitende Zusatzleistungen im Sinne einer
         Gefälligkeit erbringt (z. B. Deckungssummen
         errechnet), haftet Funk RMCE nur für Vorsatz und
         grobe Fahrlässigkeit.


4)      Die vorstehenden Beschränkungen und
         Begrenzungen gelten nicht für die Haftung wegen
         schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
         oder der Gesundheit In diesen Fällen haftet Funk
         RMCE unbeschränkt und unbegrenzt.


5)      Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer leicht
          fahrlässigen Pflichtverletzung verjähren in drei
         Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunde
         Kenntnis von den Anspruch begründenden
         Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen
         erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte
         erlangen müssen, spätestens jedoch in fünf Jahren
         nach Beendigung dieses Vertrages.




§ 8 Sonstiges

1)      Funk RMCE ist zur Verschwiegenheit über alle
         Kenntnisse verpflichtet, die Funk RMCE durch ihre
         Dienstleistung erlangt und nicht auf anderem Wege
         hätte erlangen können. Dies gilt auch nach etwaiger
         Beendigung dieses Vertrages. Die Bekanntgabe
         solcher Kenntnisse gegenüber Dritten aufgrund
         einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung
         ist jedoch zulässig.


2)      Die Leistungen von Funk RMCE werden
         ausschließlich zur Verwendung durch den Kunden
         erbracht. Die Weitergabe von Berichten und anderen
         Leistungen von Funk RMCE durch den Kunden an
         Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
         Zustimmung von Funk RMCE. Funk RMCE übernimmt
         keine Haftung gegenüber Dritten. Soweit der Kunde
         Leistungen von Funk RMCE an Dritte weitergibt und
         diese aufgrund dieser Leistungen
         Haftungsansprüche gleich welchen Rechtsgrundes
         gegenüber Funk RMCE geltend machen, stellt der
         Kunde Funk RMCE von diesen Ansprüchen frei.


3)      Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher
         Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.


4)      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
         unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
         so lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit
         der anderen Bestimmungen dieser AGB unberührt.
         An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
         Bestimmung gilt vielmehr diejenige wirksame und
         durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem
         wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der
         unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
         möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den
         Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten
         sollten.

 

 

 

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